Datenkraken hinter Beziehungsapps Datenschützer warnen vor Pärchen-Apps

Düsseldorf  · Paare können ihre Beziehung bis ins privateste Detail per App planen. Doch darin liegt ein Sicherheitsrisiko.

 Zahlreiche Apps, die Verbrauchern scheinbar helfen wollen, den Alltag einer Beziehung zu organisieren, können sich als verdeckte Datensammler herausstellen. Verbraucherschützer raten, vorsichtig zu sein.

Zahlreiche Apps, die Verbrauchern scheinbar helfen wollen, den Alltag einer Beziehung zu organisieren, können sich als verdeckte Datensammler herausstellen. Verbraucherschützer raten, vorsichtig zu sein.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Alle kennen die Werbung von glücklichen Menschen, die erst durch den Computer glücklich wurden. Sie haben sich verliebt per App und Internet. Alle elf Minuten geschieht das, wenn man der Statistik eines großen Anbieters dieser Dienstleistung glauben möchte. Doch verlieben allein genügt nicht, wenn die Partnerschaft nach dem rosaroten Anfang lange halten soll. Auch dafür bieten Apps Hilfe an. Mit denen werden allerdings Verbraucherschützer nicht wirklich glücklich. Denn Partnerschaftsapps wissen viel und verraten oft nur wenig darüber, was mit den teils sehr intimen Daten geschieht, die sie im Laufe der Beziehung sammeln.

In den Appstores wird für die Programme häufig mit Herzen und küssenden Paaren geworben. Auf den ersten Blick wirken sie nützlich, doch im Hintergrund lauert Gefahr. „Dem Nutzer muss klar sein, was der Dienst macht und wo die eigenen Daten gesammelt werden“, warnt Christine Steffen, Rechtsanwältin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer überlegt, eine solche App zu installieren, müsse zunächst einen Blick in die Datenschutzerklärung werfen, rät die Verbraucherschützerin. Doch schon das kann zum Problem werden.

Bei einer Stichprobe lagen Steffen die meisten Datenschutzerklärungen entweder auf Englisch oder gar nicht vor. Unter der überprüften Software war „Couple Tracker“. Der Anbieter wirbt auf seiner Webseite, die Software sei die „beste Prävention“ gegen Betrug und Affären. Die App muss von beiden Partnern installiert werden. Sie sind in Echtzeit über den Standort des anderen informiert und können je nach Abo-Modell Anrufprotokolle anschauen und Nachrichten mitlesen. Nach eigenen Angaben sei es nicht möglich, Nachrichten, Anrufe oder den Standort zu löschen. Die Software könne genaue Bewegungsprofile der Anwender erstellen, warnt Rechtsanwältin Steffen. Diese könnten an Dritte weitergegeben werden.

Sie versuchte, über den Google Play Store die Datenschutzerklärung zu öffnen, da auf der Webseite keine für die App vorhanden war. Doch die Suche blieb erfolglos. „Verbraucher haben hier offenbar schon gar keine Möglichkeit, sich vor dem Installieren zu informieren, welche Daten bei der App-Nutzung anfallen und wie diese verwendet werden“, erklärt die Rechtsanwältin. Ob die Erklärung in der App zu finden ist, überprüfte sie nicht, denn aus datenschutzrechtlichen Gründen sei das bereits zu spät.

Außerdem hat sich die Rechtsanwältin die Datenschutzerklärung der App „Couple Diary“ angesehen. Die Software stellt Paaren täglich Fragen, die sich nach einem Jahr wiederholen, erklärt das Computermagazin c’t, das Apps für Paare getestet hat. Anwender können die Fragen entweder erneut beantworten oder bestätigen. Die Datenschutzerklärung ist auf Englisch. „Es wird allgemein angegeben, dass Drittanbieterdienste in der App eingebunden werden, um den Nutzer zu identifizieren“, erklärt Rechtsanwältin Steffen. Verbraucher wüssten nicht, welche dies seien, zu welchem Zweck dies passiere und auf welcher Rechtsgrundlage dies zulässig sei.

Laut Datenschutzgrundverordnung muss eine Datenschutzerklärung in „leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ vorliegen. Auf die Programme „Kindu“ und „Between“ trifft das wie auch für „Couple Tracker“ und „Couple Diary“ nicht zu. Deren Datenschutzerklärungen liegen nur auf Englisch vor. Bei „Kindu“ führe die Verlinkung im Google Play Store zu einer Fehlermeldung, sodass der Verbraucher selbst danach suchen müsse, wie Steffen bei ihrer Stichprobe bemerkte.

Einige der Apps bieten den Verbrauchern an, sich über Facebook zu registrieren. Mit zwei Klicks ist der Anwender angemeldet und muss keine Formulare ausfüllen. Diese einfache Methode sei mit Vorsicht zu genießen, mahnt Steffen. Die Daten würden so nicht nur mit dem Anbieter der Software geteilt, sondern auch mit Facebook. „Dadurch können sehr genaue Nutzerprofile angelegt werden“, erklärt die Verbraucherschützerin. In den Datenschutzerklärungen werde darauf nicht hingewiesen.

Letztlich gäben Verbraucher ihre Daten in den Apps freiwillig an, doch wer sie benutzen wolle, müsse sich gut überlegen, ob man mit einer Software intime Informationen teilen möchte. Dieser Ansicht ist auch das Computermagazin c’t: „Gerade intime Daten sind wertvoll, nicht zuletzt für die Werbeindustrie.“ Die gesammelten Daten würden auf unbekannten Online-Speichern landen, auch wenn die Apps angeblich verschlüsselt kommunizierten.

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