Klage gegen Facebook wird zur Hängepartie

Wien · Es ist ein Prozess mit möglicher Sprengkraft. Aber wie brisant die Musterklage eines Datenschutz-Aktivisten gegen Facebook wird, ist noch unklar. Zum Auftakt gab es Streit ums Grundsätzliche.

Der österreichische Datenschutz-Aktivist Max Schrems will mit einer Musterklage gegen das Online-Netzwerk Facebook vorgehen. Doch nun muss geklärt werden, ob das Landgericht Wien überhaupt für den Fall zuständig ist. Facebook hat das zu Beginn der Verhandlungen vehement bestritten. Schrems wirft dem Konzern vor, Daten ohne entsprechende Zustimmungen der Nutzer zu sammeln und zu vermarkten, da darauf sein Geschäftmodell basiere.

"Es ist der beispiellose Versuch des Klägers, Österreich zu einem Gerichtsstand für eine globale Sammelklage im US-Stil gegen eine ausländische Beklagte zu machen", kritisierte Facebook-Anwalt Nikolaus Pitkowitz. Der 27-jährige Schrems hatte in Wien eine Schadenersatzklage gegen den US-Konzern eingereicht, weil er europäische Datenschutz-Regeln verletzt sieht.

Zum Auftakt ging es zunächst allein um die Frage, ob Schrems wirklich als Verbraucher auftritt. Facebook bezweifelt das. "Der Kläger ist kein Verbraucher", sagte Pitkowitz. Vielmehr führe Schrems als Buchautor und gefragter Gast bei Diskussionen die Klage in "eigenem beruflichem und unternehmerischem Interesse".

Die Rolle als Verbraucher ist zentral für den Gerichtsstand. Nur ein Verbraucher hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst müsste in Irland geklagt werden, am Konzernsitz von Facebook-Europe. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch. "In Irland bin ich in 25 Jahren nicht durch. Das ist zeitlich und finanziell nicht tragbar", sagte Schrems vor Gericht. Schrems hat gegen die Datenschutzbehörden in Irland bereits 2011 zahlreiche Beschwerden wegen Facebook eingereicht. Da nichts passierte, hat er 2014 die Beschwerden zurückgezogen und die Klage in Wien eingebracht. Er wertet das Vorgehen des US-Konzerns vor Gericht als "Verzögerungstaktik".

Schrems betonte, er lebe keineswegs von seinen Aktivitäten gegen Facebook . "Er brennt und lebt für die Sache, aber er lebt nicht davon", sagte sein Anwalt Wolfram Proksch. Es gehe seinem Mandanten ausschließlich darum, dass Facebook sich um den Datenschutz kümmere. Er habe im Zusammenhang mit Auftritten zu Facebook noch nie Geld genommen, bekräftigte Schrems.

Richterin Margot Slunsky-Jost will ihre Entscheidung über die Zuständigkeit der Gerichts in den nächsten Wochen schriftlich mitteilen. Schrems geht davon aus, dass der Prozess noch in eine höhere Instanz gehen wird.

Schrems hat die Klage im Namen von sieben weiteren Aktivisten aus Österreich, Deutschland und Indien eingebracht. Außerdem haben weltweit 25 000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören. Formal handelt es sich aber nur um eine Schadenersatzklage mit einem eher symbolischen Betrag von 500 Euro pro Kläger . 50 000 weitere Facebook-Nutzer werden sich in Zukunft der Klage anschließen.

Für das Unternehmen hängt vom weiteren Verlauf des Prozesses viel ab, da dieser seine Geschäftsbeziehungen mit einer Milliarde eurpäischer Nutzer betrifft. Der Konzern hält sich nach eigener Überzeugung und laut mehreren Berichten der irischen Regulierungsbehörde an die europäischen Datenschutz-Richtlinien. Facebook behauptet, seine Richtlinien weiterzuentwickeln. "Es ist schwierig, alle Kritiker zufriedenzustellen", so das Unternehmen.

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