Internetnutzung muss mit Untermietern vereinbart werden

Berlin · Wer Untermietern oder Touristen gestattet, seinen Internetanschluss zu nutzen, sollte sich vorher absichern. Werden vom Untermieter zum Beispiel urheberrechtlich geschützte Filme oder Musik heruntergeladen, drohten dem Anschlussinhaber kostspielige Abmahnungen, erklärt Rechtsanwältin Lina Böcker von der Kanzlei JBB.

Sinnvoll sei es daher, sich bei Abschluss des Untermietvertrages zusichern zu lassen, dass keine illegalen Daten heruntergeladen werden.

Dazu könne der Untermieter eine entsprechende schriftliche Vereinbarung unterzeichnen. Damit allein sei der Vermieter aber noch nicht auf der sicheren Seite. Darüber hinaus müsse ein eventuell vorhandenes WLAN mit einem Passwort geschützt sein, das zudem regelmäßig geändert wird. Grundsätzlich hafte ein Anschlussinhaber allein schon durch das Bereitstellen des Anschlusses für Rechtsverletzungen, die darüber begangen werden.

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