Widerspruch gegen Facebook-Richtlinien ist Unsinn

Berlin · Ein aktuell beim sozialen Netzwerk Facebook kursierender Widerspruch gegen angebliche neue Nutzungsbedingungen ist wirkungslos. Wer den Text auf seiner Pinnwand veröffentlicht, widerspreche nicht wirksam einer kommerziellen Nutzung seiner Daten und Inhalte durch Facebook , wie das Urheberrechtsportal "irights.org" erklärt.

Es handele sich bei dem Text um ein Internetgerücht, einen sogenannten Hoax. Es gebe aktuell überhaupt keine neuen Nutzungsbedingungen. Die letzte Änderung sei im Januar 2015 erfolgt. Zudem existierten die im Dokument zitierten Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch gar nicht. Wer Facebook nutzt, habe einer umfangreichen Nutzung seiner persönlichen Daten, Bilder und Texte bereits durch einen Klick zugestimmt.

Widerspruchstexte auf der eigenen Facebook-Pinnwand sind nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ohnehin wirkungslos. Sie seien nur gültig, wenn sie dem Adressaten auch wirklich zugegangen sind.

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