Ölheizungen Wie Ölheizungen ersetzt werden können

Berlin · Das Klimapaket des Bundes erschwert künftig den Betrieb von Ölheizungen. Förderprogramme ermöglichen Alternativen.

 Aktuell werden in Deutschland noch 5,5 Millionen Heizung mit Öl versorgt.

Aktuell werden in Deutschland noch 5,5 Millionen Heizung mit Öl versorgt.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Das Klimaschutz-Programm hat Folgen für viele Besitzer von Ölheizungen. In einigen Jahren können sie nur noch mit Auflagen neue Anlagen einbauen. Aber auch Förderungen sind möglich. 5,5 Millionen Ölheizungen versorgen 20 Millionen Menschen in Deutschland mit Wärme. Die meisten Anlagen sind in ländlichen Regionen im Betrieb. Generell gilt: ein Verbot von Ölheizungen gibt es durch die Neuregelung nicht. Aber es ist vorgesehen, dass der Austausch einer Ölheizung in der Zukunft an Bedingungen geknüpft ist. So sollen von 2026 an Hausbesitzer nur noch Anlagen mit Ölbetrieb installieren können, wenn sie eine Hybridlösung nutzen, also die Kombination einer Ölheizung mit einer Anlage für erneuerbare Energien. Geregelt werden soll dies im neuen Gebäudeenergiegesetz, über welches noch im Verlauf des Jahres entschieden wird.

Eine Hybridheizung nutzt mehrere Energiequellen, in der Regel Öl oder Gas zusammen mit erneuerbaren Energien wie Solar- oder thermischer Energie aus der Luft oder dem Boden. Bei Hybridlösungen werden die erneuerbaren Energien für die Heizung und zur Bereitung von Warmwasser zuerst genutzt. Erst in Zeiten mit sehr hohem Wärmebedarf im Winter wird Öl oder Gas zugeschaltet. Deren Verbrauch sinkt damit deutlich.

In Härtefällen gibt es Ausnahmen von den Regelungen. Wie genau das in der Praxis geregelt sein wird, ist Experten zufolge aber noch nicht ganz klar. „Es steht in dem Gesetz ‚bei unbilliger Härte gilt das alles nicht’ – also in Fällen, in denen man eine extreme Unwirtschaftlichkeit nachweisen kann“, sagt Reinhard Loch von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dies werde wohl auf Haushalte zutreffen, deren Gebäude sich nicht wirtschaftlich auf andere Heizstoffe umrüsten lassen. Loch verweist zum Beispiel auf Fachwerkhäuser und unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Für die meisten Hausbesitzer hingegen erwartet er keine großen Probleme.

Wenn man die Ölheizung austauschen will, ist die einfachste Lösung eine Umstellung auf Gas oder Fernwärme. Letztere gibt es aber vornehmlich in dicht besiedelten Räumen, auch Gas ist oft nicht verfügbar. „Unserer Schätzung zufolge können 3,1 bis 3,2 Millionen Ölheizungen nicht ans Gas angeschlossen werden“, sagt Andreas Lücke vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH). Oder der Anschluss kann teuer werden: „Wenn das Gasnetz zum Beispiel 15 bis 20 Meter weit vom Haus weg liegt, kostet der Gasanschluss zwischen 5000 und 8000 Euro.“

Solartechnik bietet sich nicht auf Dächern an, die nach Norden gerichtet sind, eine Wärmepumpe ist nicht in jedem Bestandsbau einsetzbar. „Denn sie erfordert bestimmte technische Rahmenbedingungen sowohl im Haus – der Wärmestandard sollte nicht zu schlecht sein, die Heizkörper sollten angepasst sein –, als auch außerhalb des Hauses“, erklärt Loch. Wer schon vor 2026 handeln will, dem bietet der Staat finanzielle Anreize: Man erhält auf zwei Weisen Förderung, wenn man vorzeitig eine alte Ölheizung ersetzt – aber in fast allen Fällen nur, wenn man komplett auf Heizöl verzichtet. Eine Möglichkeit wird eine steuerliche Förderung sein. Haus- oder Wohnungsbesitzer können 20 Prozent der Investition – maximal 40 000 Euro – auf drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Bei dieser Maßnahme ist es aber nicht möglich, einen alten Ölkessel gegen einen neuen einzutauschen. Und ein Umstieg auf einen Gas-Brennwertkessel soll nur möglich sein, wenn man auf eine Anlage setzt, die in der Fachsprache „renewable ready“ ist: Sie kann ohne größere Umbauten auch mit anderen umweltfreundlichen Energieträgern betrieben werden – also wieder eine Hybridlösung.

Die direkte Beimischung erneuerbarer Energien ist ebenfalls förderfähig. Alternativ können Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Dazu gibt es bei der Abkehr vom Öl hin zu einer förderfähigen Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage eine Sonderprämie – der Fördersatz wird in diesem Fall um zehn Prozentpunkte erhöht.

Nach wie vor kann es auch Förderung für eine Heizweise geben, die Öl als Energieträger vorsieht. So gibt es laut BDH beim Tausch eines Ölkessels gegen neue Öl-Brennwerttechnik mit EU-Energieeffizienzklasse A und Einbindung einer Solarthermie-Anlage einen 30-Prozent-Zuschuss für die Kosten der Solaranlage.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort