Beschluss des Bundestags Änderungen bei Vergleichsmieten sollen Mieterhöhungen dämpfen

Berlin · Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition ein Gesetz zur Dämpfung von Mieterhöhungen beschlossen. Weitergehende Anträge der Opposition zur Begrenzung der Mieten wurden abgelehnt.

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die die Grundlage der regionalen Mietspiegel bildet, wird künftig anders berechnet. Es werden Neuvermietungen und Mieterhöhungen aus den sechs zurückliegenden Jahren herangezogen, bisher sind es vier Jahre. Durch die Ausweitung gehen mehr Mietverhältnisse und nicht nur die höchsten Mieten in die Berechnung ein. Davon verspricht sich die Bundesregierung eine Dämpfung der Mieterhöhungen. Am Mietspiegel orientieren sich auch die Mietpreise bei Neuvermietungen in Gebieten mit einer Mietpreisbremse. Der Mietpreis darf höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen.

Die Grünen und die Linksfraktion scheiterten mit Anträgen für eine stärkere Begrenzung der Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Caren Lay, sprach angesichts der explodierenden Mieten von einem „schlechten Witz“. In die Berechnung des Mietspiegels müssten alle Mieten einfließen, verlangte sie.

Der Bundestag beschäftigt sich noch mit zwei weiteren Gesetzen zur Dämpfung der Wohnkosten. Die Mietpreisbremse, die Preisgrenzen bei Neuvermietungen setzt, soll um fünf Jahre bis 2025 verlängert und verschärft werden. Mietern soll das Recht eingeräumt werden, überhöhte Mieten für bis zu 30 Monate zurückfordern zu können. Außerdem sollen die Maklerkosten beim Kauf von Eigentumswohnungen und -häusern künftig zur Hälfte von den Verkäufern getragen werden.

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