Gut für Anwälte Mieterhöhungen landen häufiger vor Gericht

Berlin · Im Streit um Mieterhöhungen treffen sich Mieter und Vermieter immer häufiger vor Gericht. Mehr als jedes fünfte Mietrechtsverfahren dreht sich inzwischen um die Höhe der Miete; sie ist damit nach Vertragsverletzungen zum zweithäufigsten Streitgrund geworden.

Das geht aus einer Statistik des Deutschen Mieterbunds für 2018 hervor, die auf Zahlen des Statistischen Bundesamts beruht. Zehntausende Mieter wandten sich außerdem an die örtlichen Mietervereine, um sich bei Mieterhöhungen beraten zu lassen. Mehr als jede achte Rechtsberatung drehte sich um das Thema, Tendenz steigend. „Hier spiegeln sich Entwicklungen auf den Wohnungsmärkten mit zuletzt stark steigenden Mieten wider“, teilte der Verband mit.

Drastisch angestiegen sind demnach Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Mieterhöhungen unter Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mit einem Anteil von 21,3 Prozent verdrängte der Streitgrund das Thema Betriebskosten auf Rang drei. Nur Vertragsverletzungen beschäftigten die Gerichte noch häufiger.

Seit 1996 ist die Zahl der Mietrechtsprozesse allerdings um mehr als ein Drittel zurückgegangen. 225 235 Verfahren waren es insgesamt 2018. Das liegt unter anderem daran, dass heute mehr Menschen in den eigenen vier Wänden leben, und Mietrechtsreformen sowie zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes viele Streitpunkte entschärft haben.

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