Streit um DachpfannenWenn die Sonne dem Nachbarn Ärger macht
Hamm (wbü) Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass es nicht ausreicht, schematisch anhand von pauschalen Grenzwerten, zu beurteilen, wie stark ein Anwohner bei Sonne durch die Dachpfannen seines Nachbarn geblendet wird.