ImmobilienVermieter muss alten Teppichboden erneuern
Wenn ein Vermieter einen zwölf Jahre alten Teppichoden austauscht, kann er deswegen nicht die Miete erhöhen. So entschied das Amtsgericht Erfurt (Az.: 2 C 1306/07). Es sei Aufgabe des Vermieters, als Schönheitsreparatur einen neuen Teppichboden zu verlegen, so die Richter.