ImmobilienVergessene Reparaturinfo wird teuer
Weil eine Hauseigentümerin ihren Nachbarn, der ihr Garagendach reparieren wollte, nicht gesagt hatte, dass er nicht mit offener Flamme arbeiten dürfe, muss sie für den Schaden haften, so das Landgericht Hildesheim (Az.: 3 O 317/15).