Alle Immobilien-Artikel vom 14. März 2019
Mehr Pflichten bei Kommunen-Grundstück

ImmobilienMehr Pflichten bei Kommunen-Grundstück

Wer ein Grundstück von einer Kommune kauft, muss häufig Auflagen erfüllen. Dazu gehört etwa die Bebauungspflicht. Das bedeutet: Bauherren dürfen das Grundstück nicht brachliegen lassen. Je nach Vertrag drohen Geldstrafen, oder die Kommune darf das Grundstück sogar zurückfordern, wenn Bauherren nicht fristgerecht bebauen.

Kein neuer Standard in alten Wohnungen

ImmobilienKein neuer Standard in alten Wohnungen

Mieter, die in Wohnungen leben, die Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre gebaut wurden, können in Sachen Dämmung kein „zeitgemäßes Wohnen“ erwarten. Das verdeutlichte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VIII ZR 271/17). Daher sei auch eine Mietminderung nicht zulässig.

Einheits-Rauchmelder in gesamter Wohnanlage

ImmobilienEinheits-Rauchmelder in gesamter Wohnanlage

Eine Wohneigentümer-Gemeinschaft (WEG) kann beschließen, dass die Rauchwarnmelder in der gesamten Wohnanlage einheitlich sein müssen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: V ZR 273/17). Individuelle Lösungen würden vor allem in größeren WEGn zur Unübersichtlichkeit und zu einem erheblichen Mehraufwand für den Verwalter führen.

Ärger wegen der Gefährte der anderen
Ärger wegen der Gefährte der anderen

ImmobilienÄrger wegen der Gefährte der anderen

Alles, was Räder hat und fahren soll, muss auch irgendwann irgendwo geparkt werden. Ist dieser Raum knapp, kann es zum Streit kommen.