Mietrückstand wegen Depression
UrteilMietrückstand wegen Depression
Ist ein Mieter aufgrund einer Depression erheblich in der Bewältigung seines Alltags eingeschränkt und kann er auch finanzielle Angelegenheiten so gut wie gar nicht selbst klären, so darf der Vermieter ihm auch bei einem Mietrückstand von mehr als fünf Monatsmieten nicht die Wohnung kündigen, entschied das Landgericht Kassel.