Alle Immobilien-Artikel vom 01. August 2019
Mietrückstand wegen Depression

UrteilMietrückstand wegen Depression

Ist ein Mieter aufgrund einer Depression erheblich in der Bewältigung seines Alltags eingeschränkt und kann er auch finanzielle Angelegenheiten so gut wie gar nicht selbst klären, so darf der Vermieter ihm auch bei einem Mietrückstand von mehr als fünf Monatsmieten nicht die Wohnung kündigen, entschied das Landgericht Kassel.

Wenn die Schönheitsreparatur misslingt
Wenn die Schönheitsreparatur misslingt

Reparaturen in der WohnungWenn die Schönheitsreparatur misslingt

Wenn Arbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt sind, kann der Vermieter Nachbesserung fordern und dann einen Fachbetrieb beauftragen.

Parkplatz erhöht den Wohnwert

UrteilParkplatz erhöht den Wohnwert

Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist das Merkmal „vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Pkw-Parkplatzangebot in der Nähe“ auch dann wohnwerterhöhend, wenn der Stellplatz kostenpflichtig ist.