Treppenhaus darf dekoriert werden
ImmobilienTreppenhaus darf dekoriert werden
Ein Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich das Recht, „im üblichen Rahmen“ das Treppenhaus mit Pflanzen seiner Wahl zu dekorieren. Darin sei keine „erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer“ zu erkennen, so das Landgericht Frankfurt.