Alle Immobilien-Artikel vom 08. August 2019
Treppenhaus darf dekoriert werden

ImmobilienTreppenhaus darf dekoriert werden

Ein Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat grundsätzlich das Recht, „im üblichen Rahmen“ das Treppenhaus mit Pflanzen seiner Wahl zu dekorieren. Darin sei keine „erhebliche Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer“ zu erkennen, so das Landgericht Frankfurt.

Ohne Eigenkapital wird es deutlich teurer
Ohne Eigenkapital wird es deutlich teurer

Auf die Zinsbindung achtenOhne Eigenkapital wird es deutlich teurer

Wer eine Immobilie kaufen will, sollte sich vorher über die Zinsbedingungen informieren – und möglichst viel eigenes Geld mitbringen.

Nachtruhe gilt auch für staatliche Unterkünfte

ImmobilienNachtruhe gilt auch für staatliche Unterkünfte

Stuttgart (wbü) Unmittelbare Nachbarn einer staatlichen Unterkunft müssen Geräusch-Emissionen nicht in allen Fällen hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg in einer aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen gegen laute Musik und Unterhaltungen in der Unterkunft zu treffen.