Zinswetten mindern nicht die Steuer
ImmobilienZinswetten mindern nicht die Steuer
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Zinsausgleichszahlungen, die aufgrund sogenannter „Swapvereinbarungen“ geleistet worden sind, nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anerkannt werden, wenn das Mietobjekt veräußert und das Immobiliendarlehen abgelöst wurde.