Eine Mai-Feier muss geduldet werden
ImmobilienEine Mai-Feier muss geduldet werden
Eine Anwohnerin kann sich nicht gegen die Genehmigung einer am Wochenende stattfindenden „Maibaumstellen-Veranstaltung“ auf einem – von ihrem Wohnhaus etwa 60 Meter entfernt liegenden – Grundschulhof wehren.