Kinderlärm ist kein Mietmangel
ImmobilienKinderlärm ist kein Mietmangel
Auch wenn Nachbarn sich noch so gestört fühlen Kinderlärm ist kein Mietmangel. Daher können Mieter aus diesem Grund auch keine Mietminderung geltend machen, wie ein Urteil des Landgerichts Berlin zeigt (Az.: 63 S 303/17). Darüber berichtet die Zeitschrift Das Grundeigentum des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.