Schutz von Whistleblowern Kein Freibrief zum Petzen

Whistleblower sollen in der EU besser geschützt werden. Das ist ehrenwert und gut, sogar überfällig. Das Beispiel der LuxLeaks-Affäre, bei der Tippgeber und Journalist sich anschließend vor Gericht verantworten mussten, zeigt, dass Handlungsbedarf besteht.

Kompromiss der EU für den Schutz der Whistleblower ist kein Freibrief zum Petzen
Foto: SZ/Robby Lorenz

Nun wird es also eine mehrstufige Lösung geben, die den Hinweisgeber zunächst an die internen Beschwerdestellen bindet, ehe er sich an Behörden oder gar die Öffentlichkeit wenden darf. Nur in Fällen von äußerster Ignoranz oder erkennbarem Verschleppen von Tipps darf er sich direkt an investigative Journalisten wenden.

Das klingt vernünftig, weil der Gesetzgeber eben auch die Betriebe schützen muss. Was in Brüssel nun als Kompromiss vereinbart wurde, ist nämlich kein Freibrief zum Petzen und Verpfeifen. Mehr noch: Der hohe Schutz, den der Whistleblower in Anspruch nehmen darf, ist an Enthüllungen von Straftaten gebunden, an deren Aufdeckung ein öffentliches Interesse besteht. Diese Eingrenzung war wichtig. Sie wurde nicht zuletzt aus der deutschen Diskussion um ein Whistleblower-Gesetz übernommen. Gerade weil es wichtig ist, den „wahren“ Hinweisgeber von unzufriedenen und rachsüchtigen Mitarbeitern zu trennen, die sich wichtig machen wollen.

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