Diese Behörden kümmern sich um die Sicherheit

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist Deutschlands zentrale Polizeibehörde. Weil Polizei im Grundsatz Ländersache ist, koordiniert das BKA den Kampf gegen die Kriminalität auf nationaler Ebene. Selbstständig ermittelt das BKA, wenn es grenzüberschreitend um Terrorismus, Falschgeld oder den illegalen Handel mit Waffen und Drogen geht

Das Bundeskriminalamt (BKA) ist Deutschlands zentrale Polizeibehörde. Weil Polizei im Grundsatz Ländersache ist, koordiniert das BKA den Kampf gegen die Kriminalität auf nationaler Ebene. Selbstständig ermittelt das BKA, wenn es grenzüberschreitend um Terrorismus, Falschgeld oder den illegalen Handel mit Waffen und Drogen geht. Die Behörde hat über 5500 Mitarbeiter in Wiesbaden, Berlin und Meckenheim bei Bonn. Die 16 Bundesländer unterhalten jeweils eigene Polizeien und Landeskriminalämter (LKA). Letztere ermitteln unter anderem bei Kapital- und Sexualdelikten, Organisierter Kriminalität und politisch motivierter Kriminalität. Die Bundespolizei (BPol) mit Sitz in Potsdam ist hauptsächlich für den Grenzschutz sowie die Bahn- und Flughafensicherheit zuständig. Bis 2005 trug sie den Namen Bundesgrenzschutz. Von den rund 40 000 Beschäftigten sind 30 000 voll ausgebildete Polizeivollzugsbeamte. Die Bundespolizei darf auch im Ausland für polizeiliche oder andere nichtmilitärische Aufgaben eingesetzt werden. Eine der bekanntesten Einheiten ist die GSG 9 zur Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Gewaltkriminalität.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit Sitz in Köln hat die innere Sicherheit im Blick. Zudem erstellt der Inlandsgeheimdienst jedes Jahr einen Verfassungsschutzbericht. Dieser befasst sich neben Links- und Rechtsextremisten auch mit den Aktivitäten von Islamisten und anderen ausländischen Extremisten. Die gut 2600 Mitarbeiter des BfV gewinnen einen Großteil ihrer Informationen aus sogenannten offenen Quellen - von der Zeitung bis zu öffentlichen Veranstaltungen. Verfassungsschützer haben keine polizeilichen Befugnisse. In Deutschland gibt es keinen zentralisierten Verfassungsschutz: Das BfV ist für den Bund zuständig, daneben verfügt jedes der 16 Bundesländer über eine eigene Verfassungsschutzbehörde. Das BfV ist gegenüber diesen Länderbehörden allerdings nicht weisungsbefugt. dpa/red

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