Verwaltungsrechtler von Arnim erkennt auch nach der Rücktritts-Erklärung Wulffs keinen Anspruch auf den Ehrensold

Berlin / Saarbrücken · „Wulff hat versucht, es mit seiner Erklärung so hinzubiegen, als ob es sich um politische Rücktrittsgründe handelt“, sagte von Arnim der „Saarbrücker Zeitung“.

Berlin / Saarbrücken. Der Verwaltungsrechtler Hans Herbert von Arnim bleibt auch nach Wulffs Erklärung bei seiner Auffassung, dass dem zurückgetretenen Bundespräsidenten ein lebenslanger Ehrensold nicht zusteht. "Wulff hat versucht, es mit seiner Erklärung so hinzubiegen, als ob es sich um politische Rücktrittsgründe handelt", sagte von Arnim der "Saarbrücker Zeitung". "Es kommt aber nicht darauf an, was er sagt, entscheidend ist vielmehr das objektive Erscheinungsbild." Sowohl die von Wulff genannte Begründung, dass er keine Wirkungsmöglichkeiten mehr habe, als auch sein Hinweis auf verlorenes Vertrauen resultierten auf Wulffs persönlichem Verhalten als Ministerpräsident und den daraus folgenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, "also letztlich allein auf persönlichen Gründen", betonte von Arnim. Laut dem Gesetz wird die Apanage gezahlt, wenn ein Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" aus dem Amt ausscheidet. Persönliche Gründe werden im Gesetz nicht als Kriterium genannt.kol

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort