Prozess Mit dem Klappmesser bedroht

Zweibrücken · Gestern begann vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken der Prozess gegen zwei junge Männer, die im Februar 2016 einen Mann in der Alten Ixheimer Straße überfallen haben sollen. Die Staatsanwaltschaft legt den Anfang 1997 und im Sommer 1996 geborenen Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, als Heranwachsende in der Nacht zu Rosenmontag 2016 gemeinsam mit einem noch unbekannten Mittäter ihrem Opfer den Weg verstellt, es mit einem Klappmesser bedroht und aufgefordert zu haben, „alles auszupacken“.

Da der Zeuge kein Bargeld bei sich gehabt haben soll, hat sich die erzwungene Herausgabe auf ein Handy und ein Päckchen Zigaretten beschränkt. Beide Angeklagte, die sich zur Zeit wegen anderer Delikte in Jugendhaft befinden, stritten ab, überhaupt einen Plan gehabt zu haben, wobei sich lediglich der Ältere selbst vor Gericht äußerte. Er habe sich, nach vorherigem Alkohol- und Haschischkonsum spontan entschlossen, einem entgegenkommenden Passanten etwas abzunehmen und, soweit er sich erinnere, dies auch allein getan. Da der Mann, den er mit einem Klappmesser bedrohte, kein Bargeld dabei hatte, habe er ihn durchsucht und dabei ein Handy und Zigaretten gefunden. Das Handy habe er kurz darauf für zehn Euro verkauft.

Wer außer dem Mitangeklagten noch dabei war, konnte er nicht sagen. „Lassen sie doch mal die Hosen runter, sie wissen doch was auf sie zukommen kann“, appellierte der Vorsitzende Richter Michael Schubert an den Angeklagten. Der bereits einschlägig vorbestrafte junge Mann und sein Kompagnon beharrten allerdings auf Nichtwissen.

Auch die für den Nachmittag geladenen sechs Zeugen wollten weder etwas gesehen noch gehört haben, obwohl einer davon bei einem Gespräch zwischen Angeklagtem und Zeugen in einem Auto dabei war. „Muss wohl eine Stretch-Limousine gewesen sein“ und „versuchen sie uns doch bitte keinen Knopf an die Backe zu nähen“, reagierte der Vorsitzende humorvoll auf die unglaubwürdige Aussage. Da das Opfer inzwischen offenbar ins Ausland ausgereist ist, kommt es in der Fortsetzung des Prozesses, am 15. März um 9.30 Uhr, auf die Aussagen Dritter an.

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