54-Jähriger soll 88-Jährige belästigt haben

Saarbrücken · Wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen und Bedrohungen sitzt ein Ex-Hauptangeklagter im Pascal-Prozess wieder auf der Anklagebank. Eines seiner mutmaßlichen Opfer: Eine 88-jährige Ex-Wirtin.

Martin R. ist Stammkunde bei Polizei und Justiz. Er gilt als brutaler Verbrecher, dessen Vorstrafenregister mehr als 30 Einträge hat. Zuletzt wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung . Seit seiner Jugend saß er immer wieder in Haft. Der 54-Jährige war 2004 einer der Hauptangeklagten im mehrjährigen Mordprozess um den seit 2001 spurlos verschwunden fünfjährigen Pascal. Das Verfahren endete mit Freisprüchen für alle Angeklagten.

Mit einem Freispruch kann R. vor dem Schöffengericht beim Saarbrücker Amtsgericht jetzt wohl kaum rechnen. Die Anklage wirft ihm gefährliche Körperverletzung , mehrfache Bedrohung, Beleidigung, versuchte Nötigung und Diebstahl vor. Seit April sitzt er wieder in Untersuchungshaft. Zuvor war er gerade mal acht Monate nach Verbüßung einer sechsjährigen Haftstrafe wieder auf freiem Fuß. Eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger auf ein Strafmaß von etwa zweieinhalb Jahren für den Fall eines umfassenden Geständnisses scheiterte gestern. Jetzt muss das Gericht umfangreich in die Beweisaufnahme einsteigen. Einige Zeugen aus dem Milieu von Drogen- und Alkoholkonsumenten sind dabei als nicht unproblematisch einzustufen. R., der in Handschellen zur Anklagebank geführt wird, kommentiert Vernehmungen mit abfälligen Worten und Blicken.

In den wenigen Monaten seiner Freiheit lebte R. auf dem Saarbrücker Eschberg in einem Mehrfamilienhaus. Dort soll er unter anderem eine 88-jährige Nachbarin bestohlen, belästigt und geschlagen haben. Die Richter schauten sich gestern die Videoaufzeichnung der Vernehmung des Opfers an. Der Angeklagte reagierte auf die Aussagen der alten Frau, die ihn mehrfach in seinem Zimmer besuchte, mit Grinsen und starrem Blick. Die Ex-Wirtin hatte ihn zum Gegenbesuch eingeladen. Bei dieser Gelegenheit soll der Vorbestrafte die alte Frau an der bekleideten Brust und im Schritt begrabscht haben. Als er von ihr zurückgewiesen wurde, fiel angeblich die Bemerkung: "Stell Dich nicht so an." Er soll der Frau dann auf den Kopf geschlagen und sie zu Boden geworfen haben. Die Rentnerin, die eine Platzwunde am Kopf erlitt, sagte: "Der hätte mich umbringen können."

Der Prozess wird am 26. Oktober fortgesetzt.

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