Unfall auf Toilette ist kein Dienstunfall

Aachen · Sternsinger sammeln 43,7 Millionen Euro Die Sternsingeraktion hat in diesem Jahr rund 43,7 Millionen Euro erbracht. Das sind 1,3 Millionen Euro mehr als im Vorjahr, wie das katholische Kindermissionswerk gestern in Aachen mitteilte.

Damit erzielten die Sternsinger das zweithöchste Ergebnis seit dem Start der Aktion im Jahr 1959.

Kleines Mädchen in S-Bahn geboren

In einer S-Bahn zwischen Leipzig und Halle ist gestern ein kleines Mädchen zur Welt gekommen. Zwei Mitreisende hätten der Mutter spontan als Geburtshelfer zur Seite gestanden, ein Zugbegleiter habe den Waggon abgesperrt, um Störungen zu vermeiden, teilte die Bahn mit. Als der vom Personal alamierte Notarzt die Mutter am Hauptbahnhof in Halle in Empfang nehmen wollte, war das Baby schon geboren.

Bulle wehrt sichim Schlachthof

Ein tobender Bulle hat in einem Schlachthof zwei Männer verletzt. Nach vergeblichen Versuchen, das Tier einzufangen, habe ein Polizist mit Jagdschein den Bullen erschossen, teilte die Polizei gestern mit.

Unfall auf Toiletteist kein Dienstunfall

Ein Unfall in Toilettenräumen kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht München gestern entschieden. Demnach ist nur der Weg zur Toilette oder auch zur Kantine geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Dabei klemmte er sich den rechten Mittelfinger ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun abgewiesen (AZ.: M 12 K 13.1024).

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