Messungen von Luftschadstoffen EuGH stärkt Fahrverbot-Befürworter

Luxemburg · Die Kammer in Luxemburg entscheidet im Streit um Messstellen für saubere Luft: Es dürfen keine Mittelwerte gebildet werden.

 Laut EuGH müssen Messwerte eingehalten werden.

Laut EuGH müssen Messwerte eingehalten werden.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Bei der Messung von Luftschadstoffen gelten nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) strenge Vorgaben. Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, so die Richter am Mittwoch.

Was hat der EuGH entschieden?

Das Urteil hat zwei Aspekte. Zum einen wurde entschieden, dass es für die Feststellung, dass der Grenzwert nicht eingehalten wurde, ausreicht, „wenn an nur einer Probe­nahmestelle“ der Wert überschritten wurde. Es sei nicht zulässig, „aus den Ergebnissen verschiedener Messstationen“ einen Mittelwert zu bilden. Zum zweiten wurde entschieden, dass Bürger und Umweltschutzorganisationen vor nationalen Gerichten überprüfen lassen können, ob die Auswahl von Messstellen zur Luftqualität korrekt nach EU-Recht vorgenommen wurde. Die EuGH-Entscheidung bezieht sich auf einen Fall in Brüssel, wo Anwohner und die Umweltorganisation ClientEarth, die mit der Umwelthilfe (DUH) eng zusammenarbeitet, um einen Luftreinhaltungsplan kämpfen.

Welche Bedeutung hat das Urteil?

Das Urteil ist EU-weit anzuwenden. Es ist zu verstehen als allgemein gültige Auslegung von EU-Recht, in diesem Fall der Luftqualitätsrichtlinie. Es ist auch für alle vor dem Urteil möglicherweise anhängigen Rechtsstreitigkeiten verbindlich.

Warum ist das Urteil für die Debatte in Deutschland wichtig?

Deutschland ist mit Abstand das Land in der EU, wo die schärfsten Fahrverbote gelten. Es gibt eine Debatte darüber, ob dies so ist, weil die deutschen Behörden strengere Maßstäbe bei der Ermittlung der Grenzwerte anlegen als anderswo. Das Urteil mit EU-weiter Bedeutung gibt Fahrverbot-Befürwortern Rückenwind.

Wie reagieren Umweltschützer und der ADAC?

Der grüne Umweltminister in Baden-Württemberg, Winfried Hermann, sagt: „Unsere Kritiker sollten dieses Urteil und unsere Position zur Kenntnis nehmen und die leidige Diskussion um die Standorte der Messstationen endlich beenden.“ Michael Bloss, künftig Europaabgeordneter der Grünen, fordert: „Unsinnige Debatten wie um Standorte in Stuttgart sollten damit beendet sein.“ Der ADAC Baden-Württemberg mahnt eine umgehende Nachrüstung von Euro-5-Diesel an: „Damit verschärft sich das Problem drohender Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erneut.“

Wie wird das Urteil bei Kritikern der Fahrverbote aufgenommen?

Der Pfullendorfer Europa-Abgeordnete Norbert Lins (CDU) übt Kritik am Urteil: Es lege „den falschen Fokus“. Lins verweist darauf, dass die Daten von Passivsammlern aus Reutlingen und Stuttgart klar zeigten, „dass die Werte der offiziellen Messstellen nicht repräsentativ sind“. Die Daten der beiden Städte zeigten, dass die durchschnittlichen Werte der Passivsammler für Stickstoffoxide um rund 15 Prozent unter den Werten an den von den Behörden festgelegten Standorten liegen. Für Lins ist dies ein Hinweis darauf, dass die deutschen Behörden Messungen an so ungünstiger Stelle angeordnet haben, dass die Werte nicht repräsentativ für den Straßenabschnitt oder die Stadt sind. Lins: „Es kann nicht sein, dass wir jetzt einen Schritt zurückgehen.“ Er will sich gegenüber der neuen EU-Kommission für klare Regeln einsetzen, „was die Mittelwertbildung und die Einbeziehung der Passivsammler“ angeht. Es gehe um einen Mittelwert am Ort der höchsten Konzentration durch die Einbeziehung mehrerer Messstellen. „So messen wir, wo die Bürger wirklich betroffen sind.“

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