BGH: Autohändler muss gefährlichen Mängeln auf den Grund gehen

Karlsruhe · Steht die Sicherheit des Fahrers auf dem Spiel, muss der Autoverkäufer alles tun, um auch ein nur gelegentlich auftretendes Problem zu finden und zu beheben. Andernfalls kann der Käufer den Wagen ohne jede Frist zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. In dem Fall hatte sich bei einem gebrauchten Volvo mehrfach das Kupplungspedal verklemmt. Bei einer Probefahrt des Verkäufers schien aber alles in Ordnung zu sein. Er schickte den Kunden deshalb mit dem Auto wieder nach Hause - er solle erneut kommen, falls das Problem wieder auftauche. Das sei bei einem solchen Mangel nicht zumutbar, entschieden die Richter. Allein die Ablenkung durch das verklemmte Pedal steigere das Unfallrisiko erheblich (Az.: VIII ZR 240/15).

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