Urteil: Gewerkschaften jetzt im Wettbewerb

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarif-Einheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz von großen und kleinen Gewerkschaften zu. Mit dem Urteil wird nach Jahrzehnten der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sollen in einer Firma mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen (Az: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10)

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarif-Einheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz von großen und kleinen Gewerkschaften zu. Mit dem Urteil wird nach Jahrzehnten der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sollen in einer Firma mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen (Az: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). und Meinung dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort