Urteil: Gewerkschaften jetzt im Wettbewerb
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarif-Einheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz von großen und kleinen Gewerkschaften zu. Mit dem Urteil wird nach Jahrzehnten der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sollen in einer Firma mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen (Az: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10)
23.06.2010
, 21:14 Uhr
Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarif-Einheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz von großen und kleinen Gewerkschaften zu. Mit dem Urteil wird nach Jahrzehnten der Grundsatz "Ein Betrieb, ein Tarifvertrag" aufgegeben. Künftig sollen in einer Firma mehrere Tarifverträge nebeneinander bestehen (Az: 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). und Meinung dpa