Gericht: Christliche Gewerkschaft ist nicht tariffähig
Erfurt. Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab
Erfurt. Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Das Bundesarbeitsgericht sprach der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab. Es sei zweifelhaft, dass die CGZP in der Vergangenheit tariffähig war, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsgerichts. Die Chancen von Leiharbeitern auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften von Unternehmen hätten sich mit der Entscheidung erhöht. dpa