Rasender Notarzt muss jetzt doch nicht zahlen

Augsburg · Er war mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz, weil ein Kleinkind zu ersticken drohte. Ein Autofahrer erstattete Anzeige gegen den Neuburger Notarzt Alexander Hartz, weil dieser beim Überholen zu weit ausgeschert sein soll.

Das zuständige Amtsgericht Neuburg stellte einen Strafbefehl aus, was bundesweit hohe Wellen schlug. Der Notarzt aus Neuburg an der Donau sollte wegen eines Rettungseinsatzes im vergangenen Jahr 4500 Euro zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben.

Inzwischen wurde der Strafbefehl aufgehoben, wie ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München gestern mitteilte. Nach nochmaliger Überprüfung des Falls lasse sich dem Notarzt gegenüber "ein strafbarer Vorwurf nicht aufrecht erhalten". Maßgeblich sei die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt selbst gewesen - und die sei erst einen Tag nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen.

Eine im Internet gestartete Petition für einen "Freispruch" des Mediziners fand bis gestern 200 000 Unterstützer.

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