Urteil des Landgerichts Tod in der Saar: Sieben Jahre Haft für 18-jährigen Täter

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat gestern einen 18-jährigen Deutschen wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt. Für das Gericht stand außer Frage, dass der Angeklagte im April sein 16 Jahre altes Opfer am Saarufer in Saarbrücken bewusstlos geschlagen und in den Fluss geworfen hatte.

Als strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Angeklagte bei seiner Tat „Scheiß Araber“ gerufen haben soll und sich im Prozess nicht geäußert habe.

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