Urteil der Strafkammer Landgericht Saarbrücken spricht angeblichen Vergewaltiger frei

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 41 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.

Der Mann hatte von Anfang an bestritten, dass er eine acht Jahre jüngere Bekannte im Dezember 2016 in seiner Wohnung geschlagen und zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

Die Frau, die zeitweise eine sexuelle Beziehung zu dem Mann unterhielt, hatte im Mai 2017 bei der Polizei und nun auch vor Gericht von dem sexuellen Übergriff berichtet. So habe sie den Angeklagten am Tattag besucht und sei auf dem Sofa eingeschlafen. Irgendwann habe er sie aufgeweckt und Sex verlangt. Als sie „Nein“ sagte, habe er sie geschlagen, ins Schlafzimmer gezerrt und weiter tätlich angegriffen. Daraufhin habe sie aus Angst mit dem Mann geschlafen. Der sagte dazu vor Gericht sinngemäß: „Ich habe ihr nichts getan. Und vergewaltigt habe ich sie erst recht nicht.“ Es stand damit von Anfang an Aussage gegen Aussage. Weitere handfeste Beweise für das Vorliegen einer Straftat gab es nicht. Fazit der Richterinnen und Richter am Ende der Beweisaufnahme: „Es kann durchaus passiert sein. Es kann eine Vergewaltigung gewesen sein.“ Aber ein solches „kann“ sei nicht ausreichend für eine Verurteilung. Im Strafrecht gelte der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Dieser Grundsatz begründe hohe Anforderungen für den Nachweis einer Straftat. Und diese Hürde sei im konkreten Fall nicht überwunden worden. Deshalb sei ein Freispruch zwingend.

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