Verfassungsbeschwerden Karlsruhe verhandelt über Rundfunkbeitrag

Karlsruhe · Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab morgen zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen. Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate.

Nach jahrelanger Kritik und zahlreichen Prozessen steht der Streit um den Rundfunkbeitrag vor der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab morgen zwei Tage lang mit Verfassungsbeschwerden von drei Privatleuten und einem Unternehmen. Es geht um die Frage, ob die Länder die Berechtigung hatten, entsprechende Gesetze zu beschließen. Die Beschwerdeführer sehen außerdem den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und halten die Erhebung des Beitrags unabhängig von Empfangsgeräten für verfassungswidrig. Es geht immerhin um fast acht Milliarden Euro im Jahr. Bis zu einem Urteil dauert es nach einer mündlichen Verhandlung in der Regel mehrere Monate.

Gegner des seit 2013 gültigen Rundfunkbeitrags, der pro Wohnung fällig wird und aktuell 17,50 Euro im Monat beträgt, hatten eine regelrechte Prozessflut vor den Verwaltungsgerichten losgetreten. Auch die Landesverfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben geurteilt. In keiner Entscheidung konnten sich die Kritiker bisher durchsetzen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu teuer, recht tendenziell, nicht kritisch genug“, sagt einer der drei Kläger, Robert Splett. „Wir brauchen keine 100 öffentlich-rechtlichen Programme“, kritisiert er. Der 52-jährige Informatiker zieht seit 2011 gegen den Beitrag zu Felde und zahlt seither auch nicht.

Außerdem halten es die Beschwerdeführer es für verfassungswidrig, dass der Beitrag auch dann bezahlt werden muss, wenn in einem Haushalt weder Fernseher noch Radio vorhanden sind. Weiterer Kritikpunkt: Mehrere Menschen in einem Haushalt können sich den Beitrag teilen, Alleinlebende müssen ihn alleine tragen.

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