Bundesgerichtshof Karlsruhe lässt Mini-Kameras als Beweismittel zu

Karlsruhe · Grünes Licht für Mini-Kameras im Auto: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden können. Die Aufnahmen der kleinen Kameras, die in Deutschland immer beliebter werden, verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht und seien somit verboten, urteilte der BGH gestern in Karlsruhe. Kurze Aufzeichnungen seien bei Unfällen aber verwertbar, weil Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten.

Der BGH hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Magdeburg auf. Dieses hatte Dashcam-Aufnahmen eines Fahrers nach einem Unfall als unzulässiges Beweismittel abgelehnt. Dauerhaftes Filmen bleibt aber weiterhin verboten.

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