Beiträge sollten rückerstattet werden

TV-abgabe Beiträge sollten rückerstattet werden Zum Artikel „Rundfunk-Beitrag könnte erstmals sinken“ (5. Dezember) Erstmals in der Geschichte des gebührenfinanzierten Rundfunks in Deutschland könnte die bundesweit erhobene Abgabe sinken.

In diesem Zusammenhang halte ich folgendes für denkbar: Sofern das Bundesverfassungsgericht angesichts der geführten Klagen zu der Auffassung gelangt, dass es sich beim so genannten Rundfunkbeitrag in Deutschland um eine Steuer handelt, müsste aufgrund vorliegender Verfassungswidrigkeit eine Rückerstattung von Beträgen erfolgen. Dies wäre dann endlich der notwendige Dämpfer, den unser öffentlich-rechtliches Rundfunk- oder besser Geldvernichtungssystem so dringend benötigt.

Detlef Lenkawa, Schiffweiler

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