Der gleiche Betrag für jeden Haushalt

Saarbrücken. Die Fernseh- und Rundfunk-Gebühren werden ab 1. Januar von der Gebühreneinzug-Zentrale (GEZ) nach einem neuen System erhoben. Künftig heißt der Obulus, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zufließt, Rundfunkbeitrag und orientiert sich nicht mehr daran, wie viele Radio- oder Fernsehgeräte man im Haushalt hat

Saarbrücken. Die Fernseh- und Rundfunk-Gebühren werden ab 1. Januar von der Gebühreneinzug-Zentrale (GEZ) nach einem neuen System erhoben. Künftig heißt der Obulus, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zufließt, Rundfunkbeitrag und orientiert sich nicht mehr daran, wie viele Radio- oder Fernsehgeräte man im Haushalt hat. Stattdessen wird pro Wohnung nur noch ein Betrag in Höhe von 17,98 Euro fällig, egal ob ein Single dort lebt oder ob sie eine Wohngemeinschaft (WG) beherbergt, bei der jeder einen Fernseher in seinem Zimmer stehen hat. Der neue Beitrag umfasst nicht nur die Wohnung, sondern auch alle privaten Autos der Bewohner.Das Wohnungs-Prinzip gilt auch für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften oder Eltern, deren erwachsene Kinder mit einem eigenen Einkommen noch im Haushalt wohnen. Bislang musste jeder einzelne Bewohner GEZ-Gebühren entrichten. Allerdings müssen sich die Bewohner nach der neuen Regelung darauf einigen, wer den Obulus zahlt und das wiederum der GEZ mitteilen. Alle anderen, die in der Wohnung leben, können sich bei der Zentrale abmelden. Wer bislang nur für ein Radio bezahlt hat, muss nach der neuen Regelung künftig um einiges tiefer in die Tasche greifen.

Betriebe zahlen drauf

Wer Hartz-IV-Leistungen bezieht oder als Student Bafög erhält, ist weiterhin von den Rundfunkgebühren befreit. Die Anträge dafür sollen bis Ende November in den Rathäusern vorliegen oder können im Internet heruntergeladen werden (Adresse unten). Auch für sogenannte Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften wird kein Beitrag fällig. Dazu zählen Kasernen, Internate und Gartenlauben, die kleiner als 24 Quadratmeter sind. Wer allerdings eine Zweitwohnung oder eine privat genutzte Ferienwohnung besitzt, muss dafür auch Rundfunkgebühren zahlen, selbst wenn dort weder Fernseher noch Radio stehen. Bei Betrieben sieht die Sache anders aus: Am besten kommen noch Selbstständige weg, die zu Hause arbeiten. Für den beruflich genutzten PC wird ab 2013 kein Extra-Beitrag mehr erhoben. Bei anderen Unternehmen hängt die Höhe des Beitrags von der Zahl der Betriebsstätten und der Mitarbeiter ab. Auch für betrieblich genutzte Autos muss gezahlt werden.

Die neue Regelung stößt vor allem dem Handel böse auf. Vor allem auf Filialisten wie zum Beispiel Drogeriemarkt-Ketten "kommt eine enorme Gebührenerhöhung zu", schimpft der Völklinger Kaufmann Hans E. Agostini, Präsident des Handelsverbands Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland). Weil die Gebühr unter anderem pro Mitarbeiter erhoben wird, "zählt die Teilzeitkraft genauso viel, wie jemand der voll arbeitet". Außerdem sei der PC im Betrieb ein Arbeitsgerät und kein Unterhaltungs-Medium. Manche Handelsunternehmen müssten mit Steigerungen der GEZ-Gebühr von mehreren Hundert Prozent rechnen. "So geht es nicht", sagt Agostini. "Dieses neue GEZ-Gebührensystem ist nicht ausgegoren." Der Verband hat als Folge bereits im Internet eine Protest-Seite (siehe Internet-Hinweis) eingerichtet.

Im Saarland sind nach Angaben des Saarländischen Rundfunks rund 454 000 private Teilnehmer GEZ-pflichtig und etwa 29 160 Firmen und Selbstständige.

rundfunkbeitrag.de

gebuehrenwucher.de

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