Gericht stärkt Anspruch auf Eigenbedarf
Karlsruhe. Vermieter dürfen eine Wohnung auch zugunsten einer Nichte oder eines Neffen wegen Eigenbedarfs kündigen. Das hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals entschieden (AZ: VIII ZR 159/09 - Urteil vom 27. Januar 2010). Bislang war eine Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen nur für Kinder, Eltern oder Geschwister des Vermieters zulässig
Karlsruhe. Vermieter dürfen eine Wohnung auch zugunsten einer Nichte oder eines Neffen wegen Eigenbedarfs kündigen. Das hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals entschieden (AZ: VIII ZR 159/09 - Urteil vom 27. Januar 2010). Bislang war eine Eigenbedarfskündigung zugunsten von Familienangehörigen nur für Kinder, Eltern oder Geschwister des Vermieters zulässig. ddp