Erst Bomben, dann Schüsse

Karlsruhe · Die im Juni 2016 aufgeflogene IS-Terrorzelle hat ihre Anschlagspläne in der Düsseldorfer Altstadt bereits weiter vorangetrieben als bisher bekannt. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verlängerung der Untersuchungshaft hervor. Das Dokument gibt einen Überblick über den Stand der Ermittlungen Mitte Dezember. "Die Planung der Tat war bereits weit fortgeschritten", heißt es darin. Demnach hatten die vier syrischen Beschuldigten festgelegt, dass der Anschlag an einem Freitag oder Samstag verübt werden sollte, "weil die Düsseldorfer Altstadt an diesen Tagen regelmäßig besonders belebt ist".

Demnach sah der Plan vor, dass sich zunächst zwei Selbstmordattentäter im Stadtzentrum in parallel zueinander verlaufenden Straßen in die Luft sprengten. An den vier Ausgängen der Altstadt sollten sich je zwei Terroristen mit Kalaschnikows postieren. "Sie sollten möglichst viele flüchtende Menschen erschießen und sich nach der Entleerung ihrer Magazine schließlich ebenfalls selbst in die Luft sprengen." Die Zelle war aufgeflogen, weil einer der Männer die Pläne verriet. Seine Glaubwürdigkeit hatte zunächst infrage gestanden. Aus dem Beschluss geht hervor, dass seine Aussagen durch die Auswertung diverser Facebook-Profile "weitgehend bestätigt" werden konnten.

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