Anspruch auf Schadenersatz bei Internet-Ausfall

Karlsruhe. Internet-Nutzer haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Das Gleiche gelte für das Telefon. Konkrete Summen nannte der BGH nicht. (Az

Karlsruhe. Internet-Nutzer haben nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, entschied der BGH. Das Gleiche gelte für das Telefon. Konkrete Summen nannte der BGH nicht. (Az.: III ZR 98/12) dpa

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