Bundestag darf „Whistleblower“ Snowden anhören

Karlsruhe · Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat Anspruch darauf, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden vorzuladen und persönlich anzuhören. Dies entschied eine Ermittlungsrichterin des Bundesgerichtshofs (BGH) laut einem gestern veröffentlichten Beschluss. Sie entsprach damit einem Antrag von Linken und Grünen im NSA-Ausschuss.

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