2009 bringt für viele Bürger Entlastungen

Berlin. Viele deutsche Haushalte werden ab Januar 2009 mehr Geld in der Kasse haben. Mit dem Jahreswechsel tritt eine Reihe von Gesetzes-Änderungen in Kraft, die sich auf das Portemonnaie auswirken. Erwerbstätige mit Kindern und längerem Arbeitsweg dürften zu den Gewinnern zählen - vor allem, wenn sie bislang bei einer Krankenkasse mit relativ hohem Beitragssatz versichert waren

Berlin. Viele deutsche Haushalte werden ab Januar 2009 mehr Geld in der Kasse haben. Mit dem Jahreswechsel tritt eine Reihe von Gesetzes-Änderungen in Kraft, die sich auf das Portemonnaie auswirken. Erwerbstätige mit Kindern und längerem Arbeitsweg dürften zu den Gewinnern zählen - vor allem, wenn sie bislang bei einer Krankenkasse mit relativ hohem Beitragssatz versichert waren. Auf Einzelne kommen aber Mehrausgaben zu, insbesondere wenn ihre Kasse geringe Beiträge verlangte. Verantwortlich ist der Gesundheitsfonds. Mit dessen Start gilt ab dem 1. Januar ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Im Gegenzug sinkt aber der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent des Bruttolohns. Familien werden zudem durch das höhere Kindergeld besser gestellt. Es steigt für das erste und zweite Kind um je zehn Euro auf dann monatlich 164 Euro, für jedes weitere Kind soll es jeweils 16 Euro zusätzlich geben. Damit bekommen Familien für das dritte Kind 170 und ab dem vierten Kind je 195 Euro im Monat. Der Kinderfreibetrag wird um 216 Euro auf insgesamt 6024 Euro angehoben. Für Pendler kommt hinzu, dass sie mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an jeweils 30 Cent von der Steuer absetzen können. Bisher war dies erst ab dem 21. Kilometer möglich. Für rund 800000 Haushalte in Deutschland steigt außerdem das Wohngeld um durchschnittlich rund 50 Euro auf im Schnitt 142 Euro. Belastet werden allerdings Aktien-Käufer durch die völlig neu konzipierte Abgeltungsteuer. Die Pauschalabgabe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag gilt für alle Kapitaleinkünfte - neben Zinszahlungen und Dividenden also auch für Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen. Gewinnen können hier gut verdienende Sparer, die bisher Teile ihrer Zinseinkünfte mit einem höheren Satz versteuern mussten. In Kraft tritt auch das neue Erbschaft- und Schenkungsrecht. Danach werden Betriebsvermögen und Immobilien zwar höher bewertet. Dank hoher Freigrenzen sind Familienerben aber kaum betroffen. > Seite A 3 und A 8: Berichte red

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