Nicht ohne meine Tochter

Frankfurt/Darmstadt. Drei Dutzend Mal hat Thilo Mühlberger seine kleine Tochter in den vergangenen vier Jahren gesehen. 36 Mal für eine Stunde, bricht es aus dem 44-Jährigen heraus. Seitdem sich die Mutter seiner Tochter von ihm getrennt habe und er von der damals Dreijährigen wegziehen musste, kämpft er vor Gerichten dafür, sein Kind zu sehen

Frankfurt/Darmstadt. Drei Dutzend Mal hat Thilo Mühlberger seine kleine Tochter in den vergangenen vier Jahren gesehen. 36 Mal für eine Stunde, bricht es aus dem 44-Jährigen heraus. Seitdem sich die Mutter seiner Tochter von ihm getrennt habe und er von der damals Dreijährigen wegziehen musste, kämpft er vor Gerichten dafür, sein Kind zu sehen. Ein Kampf gegen Windmühlen, wie es ihm erscheint. Mühlberger streitet für zweierlei: für häufigen Umgang mit seiner Tochter und für ein geteiltes Sorgerecht. Denn die gemeinsame Sorgeerklärung, die nach dem Gesetz einen Streit zwischen den Eltern verhindern soll, habe seine ehemalige Partnerin nie unterschrieben. Die Sorgeerklärung hätte ihm die gleichen Rechte zugesichert, wie sie geschiedene Väter automatisch haben. Mühlberger und seine "Ex", wie er sie nennt, waren nicht verheiratet. Sie wolle ihn mittlerweile ganz vom Kind fern halten, sagt er. Dagegen kämpft er beim Jugendamt Darmstadt und vor Familiengerichten. "Null Chancen" habe ein unverheirateter Vater auf ein gemeinsames Sorgerecht, wenn die Mutter das nicht wolle, erklärt Peter Finger, Fachanwalt für Familienrecht. "Es müsste eine Regelung geben, dass sich Väter auch gegen den Widerstand der Mütter durchsetzen können." Das sei in den meisten europäischen Ländern so. Doch er schränkt ein, dass es vielen Vätern bei ihrem Kampf um das Sorgerecht nicht um das Wohl des Kindes gehe, sondern um ihre Rechtsposition. Wenn Mütter keine gemeinsame Sorgeerklärung abgäben, hätten sie oft gute Gründe. Etwa wenn sie befürchteten, dass der Vater über die gemeinsame Sorge die Mutter tyrannisiere."Keinesfalls förderlich" Es sei "keinesfalls kindeswohlförderlich", wenn Väter gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht vor Gericht durchsetzen könnten, entgegnet Sabina Schutter vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter. So eine Möglichkeit sei nur konfliktverschärfend. Die freiwillige gemeinsame Sorgeerklärung sei ein Erfolg, und sie müsse noch häufiger eingesetzt werden. Jugendämter sollten verstärkt den werdenden Müttern und Vätern raten, eine solche Erklärung zu unterschreiben.Mühlberger sieht das anders. Die Familiengerichte müssten häufiger im Sinne der Väter entscheiden, denn die Kinder litten unter einem "Umgangsboykott eines Elternteils". Der Wirtschaftsingenieur engagiert sich in dem bundesweiten Verein "Väteraufbruch für Kinder", der nach eigenen Angaben 2000 Mitglieder zählt. Laut dem Verein sollen automatisch beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, auch wenn sie nicht verheiratet waren. Doch eine schnelle Änderung der Rechtslage ist nicht in Sicht. Anfang 2009 gebe das Bundesjustizministerium eine Studie in Auftrag, ob überhaupt Änderungsbedarf bestehe, sagt dessen Pressesprecherin Isabel Jahn. Damit werde eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 umgesetzt. Es seien repräsentative Daten nötig, ob und wie die Sorgeerklärung tatsächlich verwendet werde. Auch sei zu analysieren, welche psychologischen Auswirkungen es auf das Kind habe, wenn Mütter sich einer gemeinsamen Erklärung verweigerten, ergänzt Jahn. Ende 2010 sei mit den Ergebnissen der Studie zu rechnen.Hoffnung habe er trotz der geltenden Praxis, sagt Mühlberger. Obwohl ihm Verleumdungen und Gerichtsverfahren zugesetzt hätten, tue er, was er könne, um sich seiner Tochter nahe zu fühlen: Im Förderverein der Grundschule seiner Tochter sei er aktiv, davor sei er es im Kindergarten gewesen. Auch wenn er sein Kind seit vergangenem Oktober nicht mehr gesehen hat.

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