Treibhausgas-Emissionen Expertenrat plädiert für Nachbesserungen am Klimagesetz

Berlin · Trotz guter Daten im Corona-Jahr 2020 sehen die Experten in ihrem Gutachten zu den Treibhausgas-Emissionen keineswegs eine Trendumkehr.

 Die Corona-Pandemie hat die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland zwar reduziert, eine Trendumkehr lässt sich laut Gutachten daraus aber nicht ableiten.

Die Corona-Pandemie hat die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland zwar reduziert, eine Trendumkehr lässt sich laut Gutachten daraus aber nicht ableiten.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der von der Bundesregierung eingesetzte Expertenrat für Klimafragen hat am Donnerstag sein erstes Gutachten zu den Treibhausgasemissionen in Deutschland im vergangenen Jahr vorgelegt. Darin kommt das Expertengremium zu dem Schluss, dass bei den Schätzung der Emissionsdaten durch das Umweltbundesamt (UBA) noch Nachbesserungen notwendig sind. Laut den Experten seien die Emissionen in Deutschland 2020 nur um drei Prozent zurückgegangen, wobei die Corona-Sondereffekte nicht unmittelbar eingerechnet werden könnten. Das UBA hatte seine Schätzungen Mitte März vorgelegt und damals einen Rückgang um 8,7 Prozent vorgerechnet. Die Gesamtemissionen lagen demnach im vergangenen Jahr bei knapp 739 Millionen Tonnen Treibhausgase.

Der Expertenrat, der aus fünf Sachverständigen besteht, wurde im Zuge der Einführung des Klimagesetzes eingesetzt. Das Gesetz schreibt verbindliche Klimaziele für sechs Sektoren vor – für Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. Dazu stellt das UBA jeweils bis zum 15. März seine vorläufige Emissionsdaten für das Vorjahr vor, die dann innerhalb eines Monats durch den Expertenrat eingeordnet und bewertet werden.

Das UBA hatte Mitte März bilanziert, dass Deutschland seine Klimaziele für 2020 leicht übertroffen hatte. Einzig im Gebäudebereich wurde das Sektorziel demnach nicht erreicht. Im Verkehrssektor dagegen wurde vier Millionen Tonnen CO2 weniger als die erlaubten 150 Millionen Tonnen ausgestoßen.

Der Expertenrat kommt nun zu dem Schluss, dass sich daraus keine Trendumkehr bei den Emissionen ableiten lässt. Im Gegenteil, der Verkehrssektor hätte sein Emissionsziel wohl verfehlt, wenn sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt hätte. Der Gebäudesektor hingegen hätte sein Ziel erfüllt, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf, am Donnerstag in Berlin. „Zwei Drittel des Emissionsrückgangs lassen sich nicht durch die Trendfortschreibung erklären“, so Knopf. Stattdessen hätten kurzfristige Corona-Effekte maßgeblich für den Rückgang gesorgt. Dazu zählt etwa die eingeschränkte Mobilität und weniger Fahrten während der Lockdown-Phasen. Aber auch Corona-unabhängige Faktoren wie Öl- und Gaspreise oder Wettereffekte hätten sich auf den Ausstoß von Treibhausgasen ausgewirkt.

Im Großen und Ganzen hätte das UBA aus Sicht der Experten zwar zu keinem anderen Ergebnis kommen müssen. Dennoch plädierten sie für eine Nachbesserung in den Mechanismen des Klimagesetzes, etwa durch messtechnische oder digitale Methoden. Laut Hans-Martin Henning, Vorsitzende des Gremiums, könne etwa die Einbeziehung von GPS-Daten im Verkehrssektor die Unschärfen reduzieren. Zudem greife eine Momentaufnahme von Emissionsdaten zu kurz, um abschließend über den Erfolg oder Misserfolg von Sektorzielen zu entscheiden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort