Angebliche „Regulierungswut“ EU-Mythen über Gurken und Sprungtürme

Brüssel · Die eine Verordnung ist längst abgeschafft, eine andere hat es nie gegeben: Über die Brüsseler „Regulierungswut“ halten sich aber hartnäckig viele Falschinformationen.

 In der EU dürfen Gurken schon seit fast zehn Jahren wieder krumm sein. So richtig angekommen ist das in der Bevölkerung aber noch nicht.

In der EU dürfen Gurken schon seit fast zehn Jahren wieder krumm sein. So richtig angekommen ist das in der Bevölkerung aber noch nicht.

Foto: dpa/A3390 Kay Nietfeld

Jedes Jahr verabschiedet „die EU“ unzählige Richtlinien und Verordnungen in verschiedensten Bereichen. Von Landwirtschaft über Verbraucherschutz bis hin zu Sozialpolitik. Das Ziel: die Mitgliedstaaten auf gemeinsame Standards zu bringen. Selbst EU-Experten verlieren da manchmal den Überblick. Dazu kommt ein Kommunikationsproblem, mit dem die Europäische Union bis heute kämpft: Komplizierte Sachverhalte so zu erklären, dass es jedermann versteht – auch wenn manchem Bürger die Funktionsweise der europäischen Institutionen fern ist. So entstand das Klischee, Brüssel regelt alles bis ins kleinste Detail und übertreibt es auch gerne mal. Aber immer wieder stellen sich angebliche EU-Gesetze auch als Legenden heraus. Hier die vier skurrilsten Mythen und Falschmeldungen.

Sie ist die wohl bekannteste Verordnung und das Symbol für die „Brüsseler Regulierungswut“: Die sogenannte Gurkenverordnung (1677/88/EWG) aus dem Jahr 1988. Tatsächlich verbannte sie krumme Gurken aus den Supermarkt-Regalen, indem sie eine „maximale Krümmung“ für das Gemüse festlegte: Bis zu einem Zentimeter auf zehn Zentimeter Länge war alles im grünen Bereich. Der Händler durfte seine „gut geformten“ Gurken unter der „Klasse Extra“ und seine „ziemlich gut geformten“ Exemplare unter der Klasse I verkaufen. Gewächse, die bis zu zwei Zentimeter gekrümmt waren, akzeptierte man noch gerade so unter der Klasse II. Alle anderen wurden nicht nur offiziell als „krumme Gurken“ geführt, ihnen stand auch eine saure Zukunft bevor. Da die Verordnung nicht für verarbeitete Gurken galt, landeten „krumme Gurken“ meist direkt als Essiggurken im Glas.

So bizarr die „Gurkenverordnung“ auch scheinen mag, wirtschaftlich hatte sie ihre Berechtigung: Gerade Gurken können nicht nur leichter zu Salat verarbeitet werden, sie passen vor allem auch besser in die Transportkisten als ihre krummen Kameraden. Für den Handel war die Verordnung also ein Segen. Dem Spott und dem Unverständnis, den die Regelung beim Rest der Bevölkerung hervorrief, trotzte die Kommission ganze 20 Jahre lang – bis 2009, als die Verordnung schließlich außer Kraft trat. Zu groß schien der Image-Schaden, den sie der EU zugefügt hatte. Die Abschaffung wollte Brüssel stolz als Symbol für Bürokratieabbau verkaufen, doch so richtig scheint das nicht geklappt zu haben. Viele EU-Bürger sind immer noch der Meinung, dass die Regelung weiterhin besteht. Tatsächlich blieb auch das Comeback der „krummen Gurken“ in unseren Supermärkten aus. Der Großteil der Händler orientiert sich nämlich weiterhin an dem genormten Krümmungsgrad – so bizarr es auch klang, es hatte ja seinen Sinn.

Ähnlich beharrlich hält sich in den Köpfen die Auffassung, Deutschland sei der Zahlmeister der EU. Besonders Euroskeptiker rühren mit diesem Argument gerne die Wahlkampf-Trommel. Dabei handelt es sich dabei um eine Milchmädchenrechnung. Es stimmt zwar, dass die Bundesrepublik seit Jahren der größte „Nettozahler“ in der EU ist, also absolut mehr an die Gemeinschaft zahlt als es wiederbekommt: 2017 zahlte Deutschland fast 20 Milliarden Euro in den EU-Haushalt ein und bekam etwa elf Milliarden in Form von Fördermitteln zurück.

Was diese Zahlen aber nicht verraten: Kein anderer Mitgliedstaat profitiert gleichzeitig so viel von der EU: 2017 gingen allein über die Hälfte (58,6 Prozent) deutscher Exporte in den europäischen Binnenmarkt. Mitgliedstaaten, die viele Fördermittel von der EU bekommen, gewinnen zudem an Kaufkraft, und das kommt dem deutschen Exportwesen ebenfalls zugute. Schaut man sich außerdem an, welches Land pro Kopf am meisten an die Staatengemeinschaft zahlt, steht nicht Deutschland, sondern Schweden an der Spitze: Im Durchschnitt zahlte 2017 jeder Schwede 139 Euro an die EU. Die Bundesrepublik befindet sich auf Platz zwei (129 Euro), gefolgt von Dänemark (122 Euro) und Österreich (106 Euro).

Dass sich so viele Mythen und Falschmeldungen um die EU drehen, hat vor allem mit der Komplexität der europäischen Gesetzgebung zu tun. Konsequenzen von neuen Beschlüssen werden leicht falsch eingeschätzt, und der Aufschrei ist groß. Was passiert, wenn privatwirtschaftliche Normen missverständlicher Weise zum EU-Gesetz erhoben werden, hat das hessische Dieburg im Sommer 2013 erfahren. Eigentlich wollte Bürgermeister Werner Thomas (CDU) nur das städtische Freibad renovieren lassen. Also beauftragte er ein Architekturbüro aus Karlsruhe, ein Gutachten zu erstellen. Als Thomas es in den Händen hielt, stolperte er über den Hinweis, dass der nach Osten ausgerichtete Zehn-Meter-Sprungturm gegen eine europäische Richtlinie verstoße. Um zu verhindern, dass Springer von der Sonne geblendet würden, müssten Sprungtürme in Europa nach Norden ausgerichtet sein, hieß es darin. Für Thomas war klar: Der Zehner gehörte sofort gesperrt. Eine örtliche Zeitung griff den skurrilen Fall auf und verhalf so nicht nur Dieburg zu bundesweiter Aufmerksamkeit. Die EU stand erneut für ihre irrsinnigen Regelungen am Pranger. Schließlich eilte der hessische Europaabgeordnete Michael Gahler (CDU) zur Hilfe und klärte auf, dass eine solche EU-Richtlinie gar nicht existiere. Tatsächlich hatte sich das Architekturbüro auf eine unverbindliche europäische Norm zum Bäder-Bau aus der Privatwirtschaft bezogen, diese aber als Richtlinie bezeichnet.

 Eine angebliche EU-Richtlinie, nach der Sprungtürme immer nach Osten ausgerichtet sein müssen, hat es nie gegeben.

Eine angebliche EU-Richtlinie, nach der Sprungtürme immer nach Osten ausgerichtet sein müssen, hat es nie gegeben.

Foto: dpa/Nicolas Armer

„EU verbietet Buntstifte und Wasserfarben“ titelte am 27. Januar 2017 die „Bild“-Zeitung. Richtig,  aber weniger skandalös wäre der Titel „EU schützt Kinder vor Blei“ gewesen. Denn tatsächlich hat die EU die Grenzwerte das Schwermetall in Kinderspielzeug verschärft. Doch wie kam das Gerücht, es gebe ein Verbot von Buntstiften und Wasserfarben, zustande? Rund 30 Prozent dieser Mal-Utensilien sowie Fingerfarben entsprachen damals noch nicht den verschärften Grenzwerten – anders als der Großteil von Spielwaren. Die Hersteller mussten also den Bleigehalt in diesen Produkten senken – von einem gänzlichen Verbot konnte keine Rede sein. Auslöser der schärferen Richtwerte war übrigens nicht der „Regulierungs-Irrsinn aus Brüssel“, sondern neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die zeigten, dass der Stoff für Kinder gefährlicher ist als angenommen. Entschieden haben die neuen Grenzwerte auch nicht allein die „Brüsseler Bürokraten“ – sowohl die Mitgliedstaaten und das Europaparlament stimmten der Verschärfung der Grenzwerte zu.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort