Drohnen-Piloten brauchen künftig einen Führerschein

Berlin · Drohnen-Besitzer aufgepasst: Wer größere Fluggeräte ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen steigen lassen will, muss eine Art Führerschein machen. Der Bundesrat stimmte gestern einer entsprechenden Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zu. Um Schäden einfacher regulieren zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers tragen. Über Industrieanlagen, Autobahnen, Menschenansammlungen und an Flughäfen gelten Flugverbote. Mit Unterstützung der Länder setzten Modellflugverbände aber Ausnahmen bei der zulässigen Flughöhe durch.

Schätzungen zufolge sind am Himmel über Deutschland bereits mehr als 400 000 Drohnen unterwegs - Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Helikoptern in die Quere. 2016 gab es nach Angaben der Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen - fast fünf Mal so viele wie im Jahr davor.

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