Drohnen dürfen nur in Sichtweite gesteuert werden

Berlin · Die Verkaufszahlen für Drohnen in Deutschland steigen. Immer mehr Menschen nutzen die kleinen, ständig billiger werdenden Fluggeräte, um in ihrer Freizeit aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen.

Hier einige Fakten, die zu beachten sind.

Starts und Landungen bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers. Der Start- und Landeplatz ist abzusichern. Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen. Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm sind verboten. Der Pilot muss während des Betriebes sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen.

Über Menschen und Menschenansammlungen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht zudem eine Erlaubnis der Luftaufsicht.

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