Bundestag beschließt Verschärfung der Asylgesetze

Mit zum Teil massiven Korrekturen im Asylrecht will die große Koalition die Flüchtlingsströme reduzieren und besser steuern. Im Oktober 2015 trat bereits das Asylpaket I in Kraft. Gestern schnürte der Bundestag das zweite Paket, das Verfahren beschleunigen soll. SZ-Korrespondent Stefan Vetter nennt die wichtigsten Punkte.

Wie funktionieren die Verfahren künftig?

Ein Teil der Neuankömmlinge hat nur geringe Chancen auf Asyl. Für Schutzsuchende, die keine Papiere vorweisen können, oder aus "sicheren Herkunftsländern" stammen, werden deshalb Schnellverfahren in speziellen Aufnahmezentren eingeführt. Sie sollen spätestens nach drei Wochen abgeschlossen sein. Während dieser Zeit herrscht eine verschärfte Residenzpflicht. Entfernen sich Betroffene unerlaubt aus dem Bezirk der zuständigen Behörde, droht die Ablehnung des Asylantrags.

Was gilt beim Familiennachzug?

Für Flüchtlinge, denen ein "subsidärer", also behelfsmäßiger Schutz zusteht, weil sie aus Kriegsgebieten kommen, aber nicht persönlich verfolgt werden, wird das Recht auf Nachzug ihrer engsten Angehörigen für zwei Jahre ausgesetzt. Das gilt auch für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge, bei denen es im Härtefall aber Ausnahmen geben kann. Nach langem Streit erreichte die SPD , dass Familienangehörige, die in Lagern in der Türkei, im Libanon und in Jordanien festsitzen, im Rahmen von Kontingenten vorrangig beim Nachzug berücksichtigt werden. Voraussetzung wäre allerdings eine europäische Einigung auf solche Kontingente. Doch die ist nicht in Sicht.

Was geschieht mit kranken Flüchtlingen?

Bislang stehen einer Abschiebung oft ärztliche Atteste im Weg. Künftig soll das nur noch bei "lebensbedrohlichen und schwerwiegenden Erkrankungen" gelten. Vorgesehen sind auch einheitliche Grundlagen zur Erstellung der Atteste. Zudem müssen abgelehnte Asylbewerber den Behörden ihr Attest unverzüglich nach einer Krankschreibung vorlegen. Sonst droht die Abschiebung.

Wie wird mit Straffälligen verfahren?

Künftig müssen Asylbewerber schon bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit einer Ausweisung rechnen. Egal, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Bislang sind es drei Jahre. Darunter fallen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum sowie gewalttätiger Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Was enthält das neue Asylpaket noch?

Wer Zugang zu Integrationskursen erhält, soll dafür künftig zehn Euro pro Monat bezahlen. Entsprechend wird die Asylbewerberleistung gekürzt. Der Regelbedarf für einen alleinstehenden Flüchtling außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen liegt derzeit bei 364 Euro im Monat. Das sind 40 Euro weniger als der Regelsatz bei Hartz IV. Um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu bewahren, müssen zu ihrer Betreuung abgestellte Mitarbeiter in Flüchtlingseinrichtungen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Gibt es weitere sichere Herkunftsstaaten?

Noch nicht. Ursprünglich wollte die Union im Eilverfahren gestern auch über eine Ausweitung der Liste um die drei Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko abstimmen lassen. Dies dürfte sich nun um mehrere Wochen verschieben. Denn die SPD sah hier keinen Grund zur Eile. Zuletzt war eine Ausweitung der Liste im Rahmen des Asylpakets I beschlossen worden. Dabei handelte es sich um Albanien, Kosovo und Montenegro.

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