Oberverwaltungsgericht erlaubt E-Zigaretten in Gaststätten

Münster · Verfechter von E-Zigaretten haben vor Gericht einen Sieg errungen: Wirte dürfen ihren Gästen weiter den Konsum von elektrischen Zigaretten erlauben - zumindest in Nordrhein-Westfalen. Das strenge Nichtraucherschutzgesetz des bevölkerungsreichsten Bundeslandes gelte nicht für die Verdampfer, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag.

Weil bei E-Zigaretten kein Tabak verbrannt werde, handele es sich nicht um Rauchen, argumentierten die Richter (Az.: 4 A 775/14). Zudem seien die Gefahren für Dritte nicht mit denen des schädlichen Zigarettenqualms vergleichbar.

Geklagt hatte ein Kölner Barbesitzer, in dessen Lokal die Gäste zur E-Zigarette greifen dürfen. Darauf hatte ihm die Stadt Ordnungsmaßnahmen angedroht. Der Wirt hatte bereits in erster Instanz vor dem Kölner Landgericht recht bekommen.

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