Gericht billigt Bericht über uneheliches Kind von Albert II.

Straßburg · Die Berichterstattung über eines der unehelichen Kinder von Fürst Albert II. von Monaco war aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gerechtfertigt. Eine Große Kammer des Gerichts stellte sich gestern in Straßburg hinter "Paris Match".

Das französische Magazin hatte 2005 über den Sohn Alberts mit der Stewardess Nicole Coste berichtet, den der Fürst damals noch nicht öffentlich anerkannt hatte. In einem Interview gab Coste Albert als Vater des Kindes an. Ein Foto zeigte ihn mit einem Baby. Der Monegasse hatte daraufhin wegen Verletzung seiner Privatsphäre geklagt.

Für den Gerichtshof hat der Bericht zwar die Privatsphäre des heute 57 Jahre alten Herrschers betroffen. Wegen der Bedeutung für die Erbfolge ging dies aber über die Privatsphäre hinaus. Die Zeitschrift hatte wegen eines früheren Urteils gegen den französischen Staat geklagt. Gegen "Paris Match" war eine Strafe von 50 000 Euro verhängt worden. Dies verstieß nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.

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