Gericht: Bayern darf Kfz-Nummernschilder erfassen

Leipzig · Der Freistaat Bayern darf weiterhin massenhaft Auto-Kennzeichen automatisch erfassen und abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Autofahrers ab.

Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst werden dürfen. Der Kläger sah durch die Kennzeichenüberwachung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der 6. Senat urteilte, werde ein Fahrzeug-Kennzeichen erfasst und abgeglichen, ohne dass ein Treffer erzielt wird, sei dies kein Eingriff. Es sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurlos gelöscht wer den.

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