Gericht: Bayern darf Kfz-Nummernschilder erfassen
Leipzig · Der Freistaat Bayern darf weiterhin massenhaft Auto-Kennzeichen automatisch erfassen und abgleichen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Autofahrers ab.
23.10.2014
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Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst werden dürfen. Der Kläger sah durch die Kennzeichenüberwachung sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Der 6. Senat urteilte, werde ein Fahrzeug-Kennzeichen erfasst und abgeglichen, ohne dass ein Treffer erzielt wird, sei dies kein Eingriff. Es sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben und sofort spurlos gelöscht wer den.