Elektroroller im Büro geladen: Kündigung nicht rechtens

Siegen. Ein langjähriger Angestellter darf nicht ohne Vorwarnung entlassen werden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegen gestern in einer Kündigungsschutzklage (AZ: 1CA 1070/09) entschieden. Der 40-Jährige hatte im vergangenen Mai seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen

Siegen. Ein langjähriger Angestellter darf nicht ohne Vorwarnung entlassen werden, weil er für 1,8 Cent Strom aus der Steckdose am Arbeitsplatz gezapft hat. Das hat das Arbeitsgericht Siegen gestern in einer Kündigungsschutzklage (AZ: 1CA 1070/09) entschieden. Der 40-Jährige hatte im vergangenen Mai seinen Elektroroller am Arbeitsplatz aufgeladen. Die Firma aus Neunkirchen im Siegerland hatte dem Mann deshalb fristlos gekündigt. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. dpa

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