EU-GerichtshofFluggesellschaften sollen für verschütteten Kaffee haften
Flugreisende haben nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters bei Verbrennungen durch im Flugzeug umgekippten Kaffee Anspruch auf Schadenersatz. Bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden, befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-532/18).