EU-Gerichtshof Fluggesellschaften sollen für verschütteten Kaffee haften

Luxemburg · Flugreisende haben nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters bei Verbrennungen durch im Flugzeug umgekippten  Kaffee Anspruch auf Schadenersatz. Bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden, befand der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (Rechtssache C-532/18).

Im konkreten Fall ging es um die Klage vor einem österreichischen Gericht für eine Sechsjährige, die während eines Fluges von Mallorca vom Kaffee ihres Vaters verbrüht wurde, der vom Klapptisch rutschte. Die Fluglinie argumentierte, das Ereignis beruhe nicht auf einem für die Luftfahrt typischen Risiko.

Der EU-Gutachter widersprach: Dies sei nicht Voraussetzung, weil sonst Airlines nur noch bei schweren Turbulenzen oder Abstürzen haftbar gemacht werden könnten. Seine Einschätzung ist für die EuGH-Richter nicht bindend, nimmt aber oft ihr Urteil vorweg.

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